Verfahren gegen unseren Altbürgermeister ist eingestellt.

Fred Wiegand

20. Mai 2021

Die Verfahren gegen unseren Altbürgermeister Siegfried Böhringer sind eingestellt. Schreiben Staatsanwaltschaft Regensburg vom 4.5.2021. Das Ermittlungsverfahren wird hinsichtlich des Tatvorwurfes der Untreue durch Vergabe der örtlichen Schulbusbeförderungen ohne Ausschreibung gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ebenso das Verfahren wegen der Informationsfahrten gem. § 153a StPO

Hier die Stellungnahme unseres Altbürgermeisters Siegfried Böhringer.

Schreiben Staatsanwaltschaft Regensburg vom 4.5.2021. Das Ermittlungsverfahren wird hinsichtlich des Tatvorwurfes der Untreue durch Vergabe der örtlichen Schulbusbeförderungen ohne Ausschreibung gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ebenso das Verfahren wegen der Informationsfahrten gem. § 153a StPO Bei diesem Verfahren wurden u.a. die Anzeigenerstatter Herr Potschaski, Herr Theisinger und Frau Lohner-Strebl vernommen (September bzw. Oktober 2020). Mir wurden die Protokolle als Beschuldigter zugesandt. Dabei ist mir aufgefallen, dass sehr viele Unterstellungen, teilweise Unwahrheiten auch gegen andere Personen gesagt worden sind. Sie wurden aber vorher durch den Kripobeamten dahingehend belehrt, dass sie sich strafbar machen, wenn sie durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu Unrecht verdächtigen. Alle Aussagen kann ich belegen. Ich habe mich darüber auch bei meinem Rechtsanwalt und der Staatsanwaltschaft informiert. Schülerbeförderung: Die Schülerbeförderung wurde mehrmals in den vergangenen Jahren im beschließenden Haupt- und Finanzausschuss behandelt. Die Verträge wurden wegen der Erhöhung durch die Verwaltung geprüft und anschließend in der Sitzung beschlossen. Dabei wurde nie gefragt, ob die Verträge ausgeschrieben werden müssten. Informationsfahrten: Diese Fahrten wurden auch in der Vergangenheit, auch bei meinem Vorgänger einmal im Jahr mit den Mitgliedern des MGR und dem jeweiligen Partner/in durchgeführt. Bei meinem Vorgänger wurde dabei nie eine Eigenbeteiligung verlangt. Diese Fahrten hatten auch immer einen besonderen Anlass, wo man sich für die Arbeit im MGR wichtige Informationen geholt hat wie z.B. für die Städtebauförderung, Hochwasserschutz etc. Es war auch eine Fahrt zum ökoEnergieland in Güssing bei Graz dabei. Es wurden Firmen an ihrem Hauptsitz besucht, welche eine Niederlassung in Regenstauf haben. Aus den Fahrten in den Raum Bergamo entstand eine Partnerschaft mit Casirate d' Adda die im Jahr 2019 offiziell unterzeichnet wurde. Künstler aus dem Raum wie die Gebrüder Travi machten öfters eine Ausstellung in Regenstauf. Der Chor Fior die Monti gab ebenfalls Konzerte in Regenstauf. Der Künstler Franco Travi schuf eine Figur in Ramspau.
Bei diesen Fahrten lernte man sich auch außerhalb der Arbeit im MGR kennen. Die Gespräche auch im Bus befassten sich auch ausschließlich um dieses Thema. Diese Informationsfahrten wurden nicht allein vom Bgm geplant und beschlossen. Es gab immer vorher Gespräche mit den Stv. Bgm. und den Fraktionsvorsitzenden. Im MGR wurden immer das Ziel und der Termin festgelegt und darüber auch abgestimmt. Im Mai 2020 wurde von der Rechtsaufsicht LA bemängelt, dass die Prüfungsbeanstandung wegen der Informationsfahrten noch nicht erledigt ist. Die Prüfungsbeanstandung wurde am 13.10.2020 in einem Gespräch mit der Rechtsaufsichtsbehörde (LA Rgsbg.) besprochen. Daraufhin wurden die Privatanteile für die Jahre 2016-2019 berechnet und von den Teilnehmern an die Marktgemeinde Regenstauf überwiesen. Das Landratsamt hat daraufhin am 9.2.2021 schriftlich mitgeteilt, dass die Prüfungsbeanstandung des Kommunalen Prüfungsverbandes erledigt sei. Die Kripo Weiden hat erst im März 2021 bei der Marktgemeinde Regenstauf Ermittlungen durchgeführt aufgrund einer Anordnung der Staatsanwaltschaft vom Februar 2021. Zur Arbeit des MGR: Die gewählten Mitglieder des MGR beschließen immer in der jeweiligen Legislaturperiode die GeschO, wo alle Zuständigkeiten geregelt sind, auch die beschließenden Ausschüsse. Ebenfalls über das, was der der jeweilige Bgm selbst entscheiden kann. § 9 GeschO: Beschließende Ausschüsse erledigen die ihnen übertragenen Angelegenheiten selbstständig an Stelle des Gemeinderates. § 35: Gemeinderatsmitglieder können jederzeit die Niederschriften über öffentliche und nö Sitzungen einsehen. S. a. § 27 (2) GeschO Es ist traurig, dass gewählte Mitglieder des MGR nicht wissen, wo man sich zuerst erkundigen kann. Dienstaufsichtsbehörde einer Gemeinde ist das Landratsamt Regensburg, steht auch so in der Gemeindeordnung Art. 110. Wenn das der neue Weg ist, dass man gleich eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft macht, dann bin ich froh, nicht mehr Bürgermeister zu sein. Es entsteht dadurch auch ein Misstrauen gegen die gute Arbeit der Verwaltung. Siegfried Böhringer

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